Treppenlift Förderung: Diese 4 Zuschüsse gibt es
Treppenlift-Förderung der Pflegekasse
Die Pflegekasse gibt bis zu 4.000 € zum Treppenlift dazu. In den meisten Fällen sind das auch genau die 4.000 €.
In einigen Situationen kann es aber auch weniger sein.
Ein Fall kann zum Beispiel sein, wenn Sie schon eine Förderung für eine ebenerdige Dusche bekommen haben. Dann kann diese Summe von der Förderung für den Treppenlift abgezogen werden.
Hinweis: Wenn sich der Pflegegrad nach Einbau der Dusche erhöht hat, haben Sie wieder den vollen Anspruch.
Ein anderer Fall kann sein, dass der Treppenlift weniger als 4.000 € kostet. Das kann bei Liften für gerade Treppen durchaus der Fall sein. Dann bekommen Sie natürlich auch nur das erstattet, was der Lift tatsächlich kostet.
Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen um diese Treppenlift-Förderung zu bekommen?
Grundvoraussetzung ist erstmal das Vorhandensein eines Pflegegrades. Wenn Sie diesen noch nicht haben, müssen Sie diesen zuerst beantragen.
Erst wenn Sie einen Pflegegrad bekommen haben (egal welchen), können Sie den Treppenlift bei der Pflegekasse beantragen. Diese überprüft dann, ob Sie den Lift aus gesundheitlichen Gründen und auch vom Wohnumfeld her wirklich brauchen.
Was bedeutet das?
Leben Sie zum Beispiel in einem Einfamilienhaus mit 2 Etagen und haben im Erdgeschoss alles, was Sie brauchen? Dazu zählt insbesondere auch ein Badezimmer? Dann gilt es tatsächlich auch als zumutbar beispielsweise im Wohnzimmer zu schlafen.
Sie können dann natürlich trotzdem einen Treppenlift einbauen. Aber Sie bekommen dann unter Umständen die Treppenlift-Förderung von der Pflegekasse nicht.
Die anderen Fördermöglichkeiten, die wir Ihnen auf dieser Seite noch vorstellen, mögen dennoch für Sie infrage kommen.
Treppenlift Förderung durch die KfW
Vorweg sei gesagt, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder kurz KfW auch Darlehen und Kredite für Maßnahmen, wie den Einbau eines Treppenlifts vergibt. Darum soll es hier aber nicht gehen.
Die KfW kann einen Zuschuss von 10 %, maximal aber 5.000 € zum Treppenlift oder auch Fahrstuhl dazugeben.
Grundsätzlich können diese Förderung alle mit eigenem Wohneigentum beantragen.
Wer zur Miete wohnt ist zwar nicht ganz ausgeschlossen, aber in diesem Fall muss der Antrag immer in Zusammenarbeit mit dem Vermieter erfolgen. Es muss eine Art Modernisierungsvereinbarung vorliegen.
Die Antragstellung selbst ist recht einfach gehalten. Sie gehen auf die Homepage der KfW, geben oben im Suchfeld Treppenlift oder gleich die Formularnummer 455 für den Antrag ein.
Wenn Sie diesen ausgefüllt und abgeschickt haben, bekommen Sie in der Regel auch recht schnell eine Antwort.
Doch auch wenn Sie alles richtig gemacht haben und von den Rahmenbedingungen alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, heißt das nicht, dass Sie in jedem Fall einen positiven Bescheid bekommen.
Es ist leider so, dass dieser Zuschuss sehr begehrt ist und die zur Verfügung stehenden Mittel schnell erschöpft sind.
Und wenn Sie schon eine Förderung durch die Pflegekasse erhalten (siehe oben), haben Sie keinen Anspruch mehr auf die 10 % der KfW. Diese beiden Zuschüsse können nicht miteinander kombiniert werden.
Förderung von Treppenliften und Fahrstühlen durch das Landesförderinstitut (LFI)
Zunächst muss man sagen, dass es diese Art der Treppenlift Förderung nicht in jedem Bundesland gibt und das Ganze daher unterschiedlich gehandhabt wird.
Die folgenden Regelungen beziehen sich deshalb alle nur auf das Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern.
Grundsätzlich gibt es diese Förderung für Wohneigentümer.
Wer zur Miete wohnt hat aber auch die Möglichkeit diese zu bekommen. Wie das genau geht und welche Besonderheiten es bei der Beantragung gibt, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Die grundsätzlichen Dinge, die für Wohnungseigentümer gelten, treffen aber auch dort zu.
Anspruch auf diese Förderung hat immer derjenige, der im Grundbuch steht. Wenn mehrere Personen im Grundbuch stehen, müssen diese auch gemeinschaftlich den Antrag stellen.
Eine der Personen (oder ein naher Angehöriger) sollte auch in dem Haus wohnen, in das der Lift eingebaut werden soll.
Das LFI prüft in erster Linie die Rechtmäßigkeit der Antragstellung. Dazu zählen Dinge wie: Steht der Antragsteller tatsächlich im Grundbuch? Und wie immer bei Förderungen: Ist die Gesamtfinanzierung geklärt?
Eine gesundheitlich Prüfung auf Notwendigkeit eines Treppenlifts erfolgt durch das LFI nicht. Dieser Zuschuss ist also unabhängig von der Pflegekasse.
Das LFI fördert die Maßnahme mit bis zu 30 % der Gesamtsumme. Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 15.000 €. Egal wie hoch also die Kosten darüber hinaus sein sollten, es gibt maximal 4.500 €.
Das Schöne an diesem Zuschuss ist, dass Sie diesen auch mit den anderen Förderungen kombinieren können.
So können Sie die Treppenlift-Förderung durch das LFI beispielsweise mit der Förderung durch die Pflegekasse kombinieren.
Und wenn Sie keinen Zuschuss durch die Pflegekasse erhalten, können Sie die Förderung durch das LFI auch mit der 10%igen Förderung durch die KfW kombinieren.
Nur eine Kombination zwischen Pflegekasse und KfW ist nicht möglich (siehe oben).
Es gibt 2 Formen der Antragstellung:
Zum einen den ganz normalen Antrag. Hier dauert die Bearbeitung in etwa zwischen 1-3 Monaten. Dafür bekommen Sie dann aber auch einen rechtsverbindlichen Bescheid.
Wer nicht so lange warten kann, stellt einen Antrag auf vorläufigen Baubeginn. Hier sollten Sie etwa nach 3 Wochen einen Bescheid bekommen und können schonmal mit der Baumaßnahme beginnen.
Wie bei allen anderen Förderungen gilt hier natürlich auch, dass Sie erst nach der Bewilligung mit den Baumaßnahmen beginnen können.
Den Antrag finden Sie direkt auf der Internetseite des LFI.
Treppenlift-Förderung durch das LFI: Besonderheiten für Mieter
Den Zuschuss von 30 % des Landesförderinstituts (LFI) können unter Umständen auch Mieter beantragen.
Grundsätzlich gilt auch hier alles, was für Haus- oder Wohnungsbesitzer gilt (siehe oben).
Als Mieter müssen Sie jedoch zwei Besonderheiten beachten:
Zum einen brauchen Sie eine Erklärung Ihres Vermieters.
Dazu gibt es auch ein gesondertes Formular auf der Internetseite des LFI. Dieses muss vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben werden.
Dann müssen Sie noch eine weitere zusätzliche Bedingung erfüllen:
Und zwar gibt es für Mecklenburg-Vorpommern eine Liste der sogenannten Zentralen Orte. Dazu zählen die sogenannten Oberzentren wie z. B. Rostock oder Greifswald, die Mittelzentren wie z. B. Güstrow oder Parchim und die Grundzentren wie z. B. Gadebusch oder Zingst.
Wenn Sie in einem dieser Zentralen Orte wohnen und eine Erklärung Ihres Vermieters haben, sollte der Förderung durch das LFI nichts mehr im Wege stehen.
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Häufige Fragen:
Geht jede Treppe für einen Lift?
Grundsätzlich kann man diese Frage mit ja beantworten. Wir persönlich hatten erst eine Treppe in Ribnitz Damgarten, wo wir keinen Treppenlift einbauen konnten. Diese war eine Treppe zum Dachboden, wo noch nicht mal der Stuhl durchpasste.
Also selbst bei sehr engen und steilen Treppen kann man im Normalfall einen Treppenlift einbauen.
Es muss aber gesagt werden, dass nicht jeder Lift für jede Treppe geeignet ist.
Die Treppenlifte der unterschiedlichen Hersteller haben alle ihre Vor- und Nachteile.
Zum Beispiel gibt es sehr gute Lifte, die technisch aber nur bis zu einer Treppensteigung von 55° ausgelegt sind. Dieses kann sich dann als problematisch erweisen, wenn der Lift nicht außen an der Wandseite, sondern an der Innenseite der Treppe verlaufen soll. Denn gerade bei älteren Treppen werden auf der Innenseite oft höhere Gradzahlen bei der Steigung erreicht.
Abschließend kann man also sagen, dass es für nahezu alle Treppen auch einen Treppenlift gibt; aber nicht jeder Lift ist für jede Treppe geeignet.
Welche Fördermittel und Zuschüsse gibt es?
Da diese Frage nicht in allen Bundesländern gleich zu beantworten ist, gilt die folgende Antwort nur für Mecklenburg-Vorpommern und für das Beispiel von einem Treppenlift in Ribnitz Damgarten.
Tatsächlich gibt es in unserem Bundesland mehr Förderung als in vielen anderen Ländern.
Ein Zuschuss sind die bis zu 4.000 € der Pflegekasse. Diese kann aber nur jemand beantragen der auch einen Pflegegrad hat.
Dann gibt es derzeit noch bis zu 30 % der Gesamtsumme vom Landesförderinstitut. Aber diese gibt es nur für Wohneigentum. Dieser Zuschuss ist unabhängig von dem Vorhandensein eines Pflegegrades und kann auch mit den bis zu 4.000 € der Pflegekasse kombiniert werden.
Wenn Sie zum Beispiel einen Treppenlift in Ribnitz Damgarten für Ihr Wohneigentum benötigen und schon ein Pflegegrad erteilt wurde, könnte sich folgende Beispiel-Rechnung ergeben:
Preis Treppenlift: 10.000 €
Zuschuss Pflegekasse: -4.000 €
Zuschuss Landesförderinstitut: -3.000 €
Ihr verbleibender Betrag: 3.000 €
Es gibt aber noch eine weitere Förderung. Die KfW kann noch einen Zuschuss von bis zu 10 % dazugeben. Auch dieser ist nicht abhängig von einem Pflegegrad und nur bei Wohneigentum möglich. Wenn Sie aber schon eine Förderung von der Pflegekasse bekommen, haben Sie keinen Anspruch auf diese 10 %. Dieser Zuschuss ist also nur mit den bis zu 30 % des Landesförderinstitutes kombinierbar.
Kann man auch einen gebrauchten Treppenlift einbauen?
Gebrauchte Treppenlifte in einem vernünftigen Zustand lohnen sich besonders bei geraden Treppen. Hier kann man häufig den kompletten Lift mit Sitz und Schiene einbauen und dadurch einiges an Kosten sparen.
Anders sieht es bei gebrauchten Treppenliften für gewendelte Treppen aus. Da hier die Schiene für jede Treppe individuell angefertigt werden muss, bleibt nur noch die Fahreinheit mit dem Sitz als gebraucht übrig.
Der Großteil der Kosten fällt aber für die Herstellung der maßgeschneiderten Schiene an. Dadurch ist die prozentuale Ersparnis nicht so hoch, wie bei einem Lift für eine gerade Treppe.
Wenn zum Beispiel ein Treppenlift in Ribnitz Damgarten für eine gewendelte Treppe ein Neupreis von 9.000 € hat, würde sich der Preis für einen vernünftigen gebrauchten Lift bei 8.000 € bewegen.
Bei einem Lift für eine gerade Treppe, der beispielsweise 4.500 € kostet, könnten Sie vielleicht mit einem Preis von etwa 3.000 € rechnen.
Was kostet ein Treppenlift?
Diese Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten, da die Antwort sehr stark von der Treppe und den möglichen Zusatzoptionen abhängt.
Grundsätzlich muss man Treppen in zwei Kategorien einteilen: Gerade Treppen und gewendelte Treppen.
Bei geraden Treppen kann man sagen, dass es hier bei einem einfachen Lift bei etwa 3.300 € losgeht. Ein guter Lift wird hier zwischen 4.000 € und 5.000 € liegen - kann je nach Zusatzoptionen aber auch teurer werden.
Bei gewendelten Treppen muss man nochmal zwischen Zweirohr- und Einrohrsystemen unterscheiden.
Während ein Zweirohrsystem für eine Etage zwischen 8.000 € und 9.500 € zu bekommen ist, kostet ein Einrohrsystem zwischen 10.000 € und 15.000 € für eine Etage.
Die obigen Preise beinhalten bereits die Montage. Lediglich die jährliche Wartung mit um die 200 € kommt noch dazu. Ob Sie Treppenlifte in Ribnitz Damgarten, Schwerin oder im ländlichen Bereich benötigen, spielt bei dem Preis keine Rolle. Es kann aber sein, dass bei besonders weiten Anfahrten bei der Wartung noch etwas für die weite Anfahrt hinzukommt.
Warum einen Treppenlift regional kaufen?
Da es Montagefirmen für Treppenlifte nicht in jedem Ort gibt, ist es in den meisten Fällen so, dass man ohnehin auf eine auswärtige Firma angewiesen ist.
Da fast alle Firmen, die im gesamten Bundesgebiet arbeiten, einen Außendienstmitarbeiter vor Ort haben, macht es für die Beratung keinen Unterschied.
Auch der Einbau läuft für die meisten Kunden zu ihrer Zufriedenheit ab.
Problematisch wird es häufig, wenn es eine Störung gibt.
Hier ist es so, dass viele überregional arbeitende Firmen in gewissen Abständen Servicerunden fahren.
Sollte die Störung mittendrin liegen, ist es natürlich unangenehm, wenn man noch zwei Wochen oder länger auf die Reparatur warten muss. Solange der Treppenlift nur eine unterstützende Funktion hat, ist dieses sicherlich noch akzeptabel. Sobald man aber zwingend auf diesen angewiesen ist, sieht die Sache schon deutlich anders aus.
Auch wenn man bereit ist Anfahrten von mehreren hundert Kilometern zu bezahlen, dauert es natürlich länger als bei einer Firma, die in Ihrer Region arbeitet.
Wenn Sie beispielsweise einen Treppenlift in Ribnitz Damgarten haben, die Liftfirma aber aus einem Ort kommt der 500 km entfernt ist, liegt es natürlich auf der Hand welchen zeitlichen Rahmen ein Monteur braucht, um bei Ihnen zu sein.
Der Rückweg und eine mögliche Übernachtung müssen natürlich auch berücksichtigt werden, wenn die Störungsbehebung außerhalb der regulären Servicerunden liegt.
Warum bei einer herstellerunabhängigen Firma kaufen?
Es gibt viele gute Treppenlifte auf dem Markt. Sie alle haben ihre Vor- und Nachteile. Ein Treppenlift, der für die eine Treppe eine sinnvolle Lösung darstellt, kann für eine andere Treppe eine eher ungünstige Variante sein - oder gar nicht gehen.
Wenn Sie eine Firma haben, die nur mit einem Hersteller zusammenarbeitet, kann diese Ihnen natürlich nur diesen anbieten.